Bankenüblicher Zins
Der Grundstückssachverständige, der Kreditinstitute oder institutionelle Investoren bedienen möchte, steht in dem Spannungsfeld zwischen dem Liegenschaftszins und dem Kapitalmarktzins. Der Bankenübliche Zins ist mit dem Kapitalmarktzins vergleichbar. Die Schwierigkeit des Liegenschaftszinses liegt in der Erklärungsbedürftigkeit dieses Instrumentes, da der Kapitalmarktzins grundsätzlich logischer und transparenter wirkt.
Als Sachverständiger muss ich dem entgegenhalten, dass Investitionsrisiken durch den Liegenschaftszins zumindest widergespiegelt werden können; der Bankenübliche Zins kann dies nur (auch durch Basel II – Ratings) nur bedingt, da die regionalen und selbst die quartierbedingten Lagequalitäten durch personenbezogene Ratings defacto ausgeblendet werden.
Grundsätzlich kann man sagen, dass der Bankenübliche Zins den Bezug über den Kapitalmarkt und die Risiken des Kreditnehmers findet, wogegen der Liegenschaftszins nur die Lage auf dem Immobilienmarkt und deren Risiken in Bezug auf die Nutzungsform des Objektes widerspiegelt. So findet jeder Zinssatz seine Berechtigung in den jeweiligen unterschiedlichen Märkten.