Rundstempel
Rundstempel für öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige
Ein Rundstempel ist ein Stempel in Kreisform. Die aufgebrachte Textplatte enthält neben dem Text in manchen Fällen ein Logo oder Wappen. Meist sind diese Logos / Wappen geschützt und die unachtsame Herstellung ohne Prüfung der Rechtmäßigkeit verstößt gegen geltendes Gesetz. Rundstempel werden von Behörden und Ämtern als Dienstsiegel verwendet, so werden beispielsweise Dokumente amtlich beglaubigt. Hiermit erklärt sich die besondere Prüfung bei der Herstellung solcher Rundstempel.
Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige
Sachverständige sind Gutachter oder Berater von Gerichten oder Entscheidungsausschüssen. Sachverständige unterstützen bei der Entscheidungsfindung nicht bei der eigentlichen Entscheidung. Voraussetzung für eine derartige Tätigkeit ist im Grunde die fachliche Kompetenz bzw. die besondere Sachkunde im jeweiligen Fachgebiet.
Diese Sachkunde ist durch ein geeignetes Hochschulstudium mit Abschluss sowie mehrjährige Berufserfahrung bzw. Weiterqualifizierung auf dem entsprechenden Gebiet gewährleistet.
„In Deutschland haben nur öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige das Recht derartige Rundstempel zu verwenden.“