Abstandsfläche

Die Abstandsfläche bezeichnet den Abstand der äußeren Gebäudekante zu einer in den Landesbauordnungen definierten Entfernung (in Meter). Hierbei werden die Gebäudekanten parallel um die absolute Größe verschoben.

Die Überscheidung solcher Abstandsflächen führt in der Regel zu Problemen bzw. Ausnahmeregelungen, die mit den zuständigen Baubehörden und ggf. mit den betroffenen Grundstückseigentümern (Stichwort: Baulast und Grunddienstbarkeit) abgestimmt werden müssen. … -> weiter lesen