Beschaffungswertprinzip

Historisches Beschaffungswertprinzip: Beim Übergang einer Gemeinbedarfsfläche auf einen anderen Träger wird der Preis des Grundstücks nach dessen Zustand bemessen, der beim erstmaligen Erwerb dieser Flächen ggf. unter Anwendung des Vorwirkungsgrundsatzes maßgebend war. -> weiter lesen