Eigenheim

Als Eigenheim bezeichnet man den Besitz einer natürlichen Person in Form eines mit einem Wohngebäude von maximal zwei Wohnungen bebauten Grundstückes. In diesem Wohngebäude darf eine Wohnung ausschließlich vom Eigentümer und seinen Angehörigen genutzt sein, während die zweite Wohnung zur Vermietung zur Verfügung steht. Dabei kann es sich sowohl um eine gleichwertige Wohnung als auch um eine Einliegerwohnung handeln. Eine Wohnung allein wird nicht als Eigenheim bezeichnet. Ebenso keine Gebäude, die sich im Eigentum einer juristischen Person befinden.