Eigenleistung
Als Eigenleistung werden alle persönlich vom Bauherren durchgeführten Arbeitsleistungen, die für den Bau oder Ausbau eines Gebäudes eingesetzt werden. Dies können zum Beispiel Arbeiten wie die sanitären Installationen im Stecksystem, Selbstbau-Garagen oder die Ausfüllung von Gefachen sein. Grundsätzlich werden solche Eigenleistungen bei Immobilienfinanzierungen dem Eigenkapital zugerechnet und zu Unternehmerpreisen bewertet. Werden zur Erbringung der Eigenleistung Hilfskräfte durch den Bauherren eingesetzt, so müssen die Arbeiten bei der zuständigen Bau-Berufsgenossenschaft als Unternehmer nicht gewerbsmäßiger Bauarbeiten angemeldet werden. Dafür sind die Namen der beschäftigten Hilfskräfte, die geleisteten Arbeitsstunden sowie die entsprechenden Entgelte für die Leistungen nachzuweisen. Es ist entsprechend, der von der Berufsgenossenschaft festgelegte Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung zu entrichten. Schwarzarbeit, die mit dem Verstoß gegen die Nachweis- und Meldepflicht entsteht, kann mit Bußgeldern geahndet werden. Nur der Bauherr selbst und sein Ehepartner sind von der Versicherungspflicht ausgenommen, ebenso wie die Nachbarschaftshilfe, die unentgeltlich erfolgt und ebenfalls zu den Eigenleistungen hinzugerechnet wird. Um das Risiko durch Arbeitsunfähigkeit in Folge eines Unfalles, längere Krankheit, unverschuldete Arbeitslosigkeit oder Tod abzusichern, können Bauherren / -herrinnen eine Eigenleistungsausfallversicherung abschließen.