Enteignung

Private Grundstücke, die zum Wohl der Allgemeinheit oder für öffentliche Zwecke benötigt werden, können von den Behörden zwangsweise übernommen werden. Dies nennt man Enteignung. Dies kann geschehen, wenn auf dem Grundstück eine Kläranlage gebaut werden soll oder eine Straßenführung über das Grundstück führen soll. Der Eigentümer hat in diesen Fällen einen Anspruch auf eine Entschädigung, die im Bundesbaugesetz oder in der Landesbauverordnung geregelt ist. Diese Entschädigung kann in finanzieller Form oder in Form eines Ersatzgrundstückes erfolgen. Eine Enteignung erfolgt grundsätzlich nur auf der Grundlage der Gesetzeslage und erfordert einen entsprechenden Verwaltungsakt.