Immobilie
Eine Immobilie kann mit Rechten belastet sein: Etwa das Grundpfandrecht oder Dienstbarkeiten. Weiter gehen Immobilien mit gesetzlichen Bestimmungen einher, die den Gebrauch dieser Immobilie treffen können oder aber den Erwerb dieser. Ein Kaufvertrag sowie die Einigung über den Eigentumsübergang einer Immobilie, auch Auflassung genannt, müssen notariell beurkundet sein. Daneben muss der neue Eigentümer ins Grundbuch eingetragen werden. Ein Grundstück mit seinen Bestandteilen, beispielsweise ein Gebäude oder sonstiges Zubehör, werden als Liegenschaft bezeichnet. Eine Immobilie ist eine nicht bewegliche Sache; das Wort leitet sich vom lateinischen „in-mobilis“ für „unbeweglich“ ab.