Nießbrauch
Nießbrauch ist dann gegeben, wenn eine bestimmte Person umfangreiche Rechte an einem Gegenstand erhält. Dieser Gegenstand kann Vermögen, ein Recht oder ein Grundstück sein. Der zum Nießbrauch berechtigten Person werden dabei sämtliche Rechte am Gegenstand übertragen, grundlegende Funktionen darf er jedoch nicht verändern.
Differenzierung zwischen Nießbrauch und Eigentum bei Grundstücken
Für den Nießbraucher gibt es nur unwesentliche Unterschiede zum Eigentum eines Grundstücks. Er erhält sämtliche Erträge, die sich aus dem Grundstück erzielen lassen, uneingeschränkt. Gleichzeitig muss er sich um die Bewirtschaftung kümmern. Einzig, wenn es um substanzielle Veränderungen des Grundstücks geht, sind dem Nießbraucher Grenzen gesetzt. Wenn er sich beispielsweise entschließen sollte, aus einem Ackergrundstück eine Kiesgrube zu machen, so übersteigt das seine Möglichkeiten. Derlei Veränderungen können ausschließlich vom Eigentümer vorgenommen werden. Nießbrauch ist übrigens ein persönliches Recht, damit verbunden ist die Tatsache, dass es weder veräußerbar noch vererbbar ist. In der Regel endet es mit dem Tod.
Probleme bei der Wertermittlung
Den Nießbrauchwert zu ermitteln, ist im Grunde klar geregelt. Als Grundlage wird der Geldwert genommen, der durch die Nutzung des Grundstücks erzielt werden kann. Weiterhin spielt das Alter der zum Nießbrauch berechtigten Person eine Rolle. Und hier setzt das Problem für potenzielle Käufer an, denn sie wissen nie genau, wie lange der Nießbrauch in Anspruch genommen wird.
Schwierige Kalkulation für den Käufer
Für Käufer besteht bei Grundstücken mit Nießbrauch das Problem, dass sie erst profitieren können, wenn die zum Nießbrauch berechtigte Person gestorben ist. Das verringert die Attraktivität solcher Grundstücke für Käufer. Um den Kauf eines solchen Grundstücks reizvoller zu gestalten, wird häufig der eigentlich ermittelte Wert nicht berücksichtigt, sondern ein niedriger Kaufpreis für das Grundstück angesetzt. So kommt es für den Käufer auch zu einem kurzfristigen Nutzen.