Philosophie
Die Prüfungsanforderungen
der Deutschen Immobilienakademie (DIA), genügen den von den Industrie- und Handelskammern geforderten wesentlichen fachlichen Bestellungsvoraussetzungen für öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige.
Dem zu Folge fühle auch ich mich, als Diplom – Sachverständiger (DIA) für die Bewertung von bebauten u. unbebauten Grundstücken, für Mieten u. Pachten, den Verhaltensregeln, die durch die Muster – Sachverständigenverordnung (SVO) des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) für öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige in der jeweils gültigen Fassung vorgegeben wird, verpflichtet.
Insbesondere stehen meine Gutachten unter der Prämisse einer
- weisungsfreien
- unabhängigen
- gewissenhaften und
- unparteiischen Aufgabenerfüllung im Sinne des § 8 SVO.
Die Pflichten der Sachverständigen sind demnach im Wesentlichen folgende:
Persönliche Aufgabenerfüllung
Ich erstatte Gutachten in persönlicher Aufgabenerfüllung und unter sorgfältiger Auswahl und Überwachung von Hilfskräften zur Vorbereitung von Gutachten (§ 9 SVO). Soweit Leistungen gemeinsam erbracht werden, wird dies im Gutachten kenntlich gemacht (§11 SVO).
Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflicht
Über meine Leistungen führe ich entsprechende Aufzeichnungen und bewahre diese,
nebst einem Gutachtenexemplar, pflichtgemäß für mindestens 10 Jahre auf. (§ 13 SVO)
Haftungsausschluss und Haftpflichtversicherung
Ein Haftungsausschluss für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit erfolgt nicht. Jeder
Sachverständige verfügt über eine ausreichende Haftpflichtversicherung (§ 14 SVO).
Schweigepflicht
Kenntnisse, die ich während meiner Tätigkeit erlange, unterliegen der Schweigepflicht
und dienen nicht zur Verwertung meiner oder Interessen Dritter. (§ 15 SVO).
Fortbildungspflicht und Erfahrungsaustausch
Um meinem Wissen und meiner Erfahrung immer auf den neuesten Stand zu bringen,
ist für mich regelmäßige Fortbildung und Erfahrungsaustausch oberste Priorität. (§ 16 SVO)
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Matthias Kirchner | Sachverständigenbüro für Grundstückswertermittlung in Bayern (BY), Nordrhein-Westfalen (NRW), Sachsen (Sa) | Immobilienbewerter f.d. Beleihungswert | Real Estate Appraisal and Valuation Services