Notweg / Bewertung

Notwege werden wie ein Überbau bewertet, wobei die Notwegerente des belasteten Grundstücks wie folgt ermittelt wird: Liegenschaftszinssatz (LschZS) x Teilflächenwert. Der Bodenwert von einem mit Notweg belasteten Grundstücks errechnet sich aus: Unbelasteter Bodenwert ohne Notweg + abgezinster Notwegflächenwert + Barwert der Notwegrente. Der Bodenwert fürs herrschende Grundstück: Grundstücksbodenwert – Barwert der Notwegerente.

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