Niedrigenergiehaus

Ein Niedrigenergiehaus muss gemäß Wärmeschutzverordnung die regulären Grenzwerte des jährlichen Heizwärmebedarfs um mindestens 25% unterschreiten. Im Rahmen des CO2-Minderungsprogrammes und der Länderförderpläne ist dann eine Förderung der baulichen Maßnahmen möglich. Diverse Maßnahmen zur Senkung des Heizwärmebedarfs sind also notwendig, um diesen so stark abzusenken, dass das Gebäude als Niedrigenergiehaus durchgeht. – Eine kompakte Bauweise mit…

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