Auflassung

Wenn man ein Grundstück kaufen möchte und sich mit dem Grundstücksverkäufer über die Umschreibung des Grundbuches auf den Käufernamen einig wird, so nennt man dies Auflassung. Vorher sollte das Grundstück zur Sicherheit allerdings vermessen werden und dann die Auflassung notariell festschreiben lassen. Der eigentliche Kauf ist erst mit der Eintragung des Käufernamens im Grundbuch abgeschlossen.…

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