Wegerecht

Wegerecht ist eine Grunddienstbarkeit, die Grundstückseigentümer betrifft. Definiert wird Wegerecht im Allgemeinen mit Gesetzesverordnungen zu Wegen, Straßen, Durchgängen sowie Durchfahrtmöglichkeiten, die über fremde Grundstücke führen. Beim begründeten Wegerecht muss der Eigentümer Grundstücksteile hergeben, was oftmals den Wert des Grundstücks beeinträchtigt. Weil Wegerechte meistens keine Gewohnheitsrechte sind, sollte das Eintragen ins Grundbuch erfolgen. Ausnahme: Notwegerecht (die…

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