Wertermittlungsverordnung

Die Wertermittlungsverordnung (WertV) war bis Juli 2010 eine bundesdeutsche Rechtsnorm zur Ermittlung von Verkehrswerten bei Grundstücken/Immobilien. Am 01.07.2010 wurde die Wertermittlungsverordnung durch die bis heute gültige Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) abgelöst. Zu den in der Wertermittlungsverordnung enthaltenen Richtlinien für eine Wertermittlung bei Grundstücken/Immobilien zählen Vergleichswertverfahren, Sachwertverfahren und Ertragswertverfahren. Ergänzend zur Wertermittlungsverordnung wurden vom Gesetzgeber Wertermittlungsrichtlinien erlassen.

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Vergleichswertverfahren

Basierend auf § 15 Abs. 1 ImmoWertV ist das Vergleichswertverfahren eines der drei klassischen und hierzulande angewendeten Wertermittlungsverfahren für Immobilien. Die anderen beiden Methoden nennen sich Sachwert- und Ertragsverfahren. Das Vergleichswertverfahren zeigt sich besonders beliebt, denn es hat gegenüber den beiden anderen Verfahren den Vorteil, die aktuelle Marktlage in die Kalkulation direkt einzubeziehen. Daraus folgend…

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