Sanierungsmaßnahmen

Die Grundlagen für Sanierungsmaßnahmen inklusive städtebaulicher Erneuerungen hat der Gesetzgeber im § 136 BauGB (Baugesetzbuch) verankert. Öffentliches Interesse fokussierend, inkludieren städtebauliche Sanierungsmaßnahmen Modernisierungen, das Umgestalten und Beheben von Missständen innerhalb eines Sanierungsgebiets. Voraussetzung ist, dass die Sanierungsmaßnahmen modernen Anforderungen an eine gesunde Arbeits- und Wohnumgebung erfüllen. Immobilien- beziehungsweise Grundstückseigentümer behalten ihre sanierten Immobilien und/oder Grundstücke,…

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