Definition des Verkehrswerts in Deutschland

Der Verkehrswert für Grundstücke und Gebäude ( Immobilien ) wird im § 194 BauGB  (http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bbaug/__194.html ) definiert: Der Verkehrswert wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt , auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und Lage des Grundstücks oder des sonstigen…

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