Umlegung

Werden Grundstücke neu zugeschnitten, um sie oder öffentliche Anlagen besser nutzbar zu machen, spricht man von einer Umlegung. Während Nachbarn im gegenseitigen Einvernehmen umlegen können, werden bei Umlegung durch die öffentliche Hand Enteignung und damit zusammenhängend Ersatzleistung nötig.

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