Teilflächen

Sind Flächen von einer wirtschaftlichen Einheit getrennt, also unselbstständig, werden diese als Teilflächen bezeichnet. Ziel dieser Abtrennung ist es, einen Gemeinbedarf erfüllen zu können. Seiten-, Vor-, Vorder- und Hinterland-, aber auch Vorgarten-Flächen sind Teilflächen. Sie können unbebaut, bebaut, beschränkt oder nicht bebaubar sein. Um den Wert von einer Teilfläche zu ermitteln, wendet man die Differenzmethode/Differenzwertmethode an: Etwaige Vermögensvorteile/-nachteile werden berücksichtigt, anschließend der Wert des Grundstücks vor der Abtretung, verglichen mit dem Restgrundstückswert ermittelt. Durchschnitts- sowie Bruchteilwerte oder die Verschiebemethode sind alternative Wertermittlungsverfahren, die der Differenzmethode angehörig sind.