Todsünden eines Sachverständigen
Die Todsünden von Sachverständigen können sein: Vorschriftswidriges Delegieren der Verantwortung auf Mitarbeiter, fachliche Selbstüberschätzung, das Beantworten von Rechtsfragen, das Überfordern richterlichen Verständnisses, das Erstellen eines irreführenden Gutachtens sowie Amtsermittlung, die abweichend zum „Beweisschluss“ erfolgt.