Vorkaufsrecht
Vorkaufsrecht ist ein allgemeingültiger Rechtsbegriff, der also nicht nur im Bereich Bauen und Wohnen Bedeutung hat. Zwischen einem Verkäufer und interessierten Käufern gibt es einen Berechtigten, der mittels einseitiger Erklärung als sogenannter Dritter einen eigenständig existierenden Kaufvertrag abschließt. Personen, die ein Grundstück, Haus oder jedwede andere Sache verkaufen und einem Berechtigten das vertragliche Vorkaufsrecht (notarieller Vertrag) gewähren, sichern sich ein Rücktrittsrecht. Man unterscheidet schuldrechtliches, dringliches und gesetzliches Vorkaufsrecht. Letztgenanntes betrifft beispielsweise Mieter, deren Wohnung eine Eigentumswohnung werden soll. § 24 Baugesetzbuch (BauGB) regelt das gesetzliche Vorkaufsrecht von Gebietskörperschaften (Kommune, Gemeinde, etc.).