Immobilienbewertung Makrolagen in Bearbeitung

Mein Sachverständigenbüro für Immobilienbewertung arbeitet derzeit an nachfolgenden „Makrolagen“.

Leipzig

Dirk Pollzien / pixelio.de

Die Bewertung von Immobilien erfolgt vornehmlich wegen allgemeiner Immobilientransaktionen (An-/Verkauf), wegen der Ermittlung von Wertminderungen durch Baulasten oder grundbuchlich gesicherter Rechte Nießbrauch, Reallast, Dauerwohnrecht, Erbbaurecht, Wegerecht, Überbaurecht, Denkmalschutz u.a.), oder Entschädigungen wegen dem enteignungsgleichen Eingriff durch die öffentliche Hand. Des Weiteren werden Immobilien begutachtet für Zwangsversteigerungsverfahren, um den Beleihungswert festzustellen, den Zugewinnausgleich bei einer Ehescheidung zu ermitteln oder eine Erbengemeinschaft auseinanderzusetzen. Die Auseinandersetzung von Vermögensgemeinschaften oder Vermögenswerten sind ebenso Bestandteil der Immobilienbewertung. Meine Tätigkeit wird häufig auch bezeichnet als Taxation (Haustaxator), Immobilienschätzung, Schätzung von Gebäuden, Gebäudeschätzung, Hausbewertung, Grundstücksbewertung, Bewertung von bebauten Grundstücken, Verkehrswertermittlung, Beleihungswertermittlung, Wertermittlung von Immobilien usw..

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